Die Wohnungssituation in München ist eine der drängendsten sozialen Herausforderungen für unsere Stadtgesellschaft. Den Prognosen zufolge wird die Stadt bis 2030 auf über 1,7 Millionen Einwohner*innen wachsen. Die Flächen, auf denen der dringend benötigte Wohnraum entstehen könnte, sind jedoch begrenzt. Mit der wachsenden Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt und dem – tendenziell finanzkräftigen – arbeits- und ausbildungsbezogenen Zuzug steigt auch der Verdrängungsdruck auf gering bis durchschnittlich verdienende Haushalte in München. Wir Jusos begreifen Wachstum als Chance, das wir jedoch gestalten müssen, um Verdrängungseffekte zu verhindern. [→ Stadtentwicklung]
Ein Hauptgrund für die sehr hohen Bodenwertsteigerungen seit 2008 ist die enorme Wertstabilität des Münchner Wohnungsmarktes, der hohe Renditen für Investor*innen verspricht und damit in Zeiten der globalen Finanzkrise zur attraktiven Investitionsmöglichkeit für Kapital aus risikobehafteten Anlageoptionen wurde. Wohnen ist jedoch ein existenzielles Grundrecht, das nicht der rücksichtslosen Logik eines kapitalistischen Marktes überlassen werden darf. Die Stadt muss die Menschen vor den Folgen des globalisierten Kapitalismus schützen, insbesondere auch im Bereich Wohnen. Wohnungsbaupolitik muss verhindern, dass sich viele Menschen Wohnen in München nicht mehr leisten können und sicherstellen, dass München ein sozial gemischte Stadt für alle Menschen [> Stadtentwicklung] bleibt.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Stadt unter Führung der SPD hart an der Grenze des juristisch Möglichen die Instrumente genutzt, welche die Bundesgesetzgebung einer Kommune einräumt. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen hat München seinen kommunalen Mietwohnungsbestand nie verkauft, sondern beständig weiterentwickelt. Mit 860 Mio. Euro hat die Stadt zuletzt das größte kommunale Wohnungsbauprogramm in Deutschland aufgelegt – doch all diese Anstrengungen sind noch nicht genug. Es ist unsere Aufgabe, weiterzudenken, für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzutreten und gleichzeitig mutig und kreativ neue Möglichkeiten im Bestehenden zu erschließen.
Bodenordnung
Grundlage für die Umsetzbarkeit aller wohnungsbaupolitischen Ziele ist das Eigentum an und damit die Verfügungsgewalt über Grund und Boden. Jeder Eingriff in die Ausgestaltung von Baurechten im Sinne städtebaulicher Ziele und der sozialen Mischung ist immer auch mit einer Einschränkung der Verwertungsrechte und damit der Eigentumsrechte von Personen verbunden. Das Grundgesetz sieht die Sozialpflichtigkeit des Eigentums vor, das Eigentumsrechte beschränkt. Boden ist kein Gut wie jedes andere, er ist Lebensgrundlage und nicht vermehrbar. Daher muss er den kapitalistischen Logiken dauerhaft entzogen werden. Wir fordern deshalb eine Bodenpolitik, die dem Interesse der Allgemeinheit und dem Grundrecht auf angemessenen Wohnraum Vorrang gegenüber privaten Verwertungsinteressen gewährt.
Seit 1950 haben sich die Bodenwerte in München um 34.000 Prozent erhöht. Die bayerische Verfassung erlaubt es, solche leistungslosen Gewinne durch Bodenwertsteigerungen für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Wir fordern daher die Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer durch den Bundesgesetzgeber, die bei der Realisierung der rein fiktiven Bodenwerte bei Verkäufer*innen fällig wird. Ebenfalls muss es möglich werden, eine verbindliche Quote an sozialgefördertem Wohnungsbestand im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans festzuschreiben sowie die Abschöpfung der Planungsgewinne für die Finanzierung der Kosten technischer und sozialer Infrastruktur sowie eines Anteils an sozial gefördertem Wohnungsbestand auch in der Innenentwicklung ermöglichen. Die bestehenden Möglichkeiten des Folgekostenvertrages und des Zielbindungsvertrages im Rahmen der städtebaulichen Verträge der Münchner Praxis der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) gilt es fortzuführen und durch die Einführung der expliziten Verankerung des städtebaulichen Ziels sozial gemischter Wohnquartiere und der Verankerung und Ausweitung der möglichen Folgekosten im Bundesbaugesetz zu stärken. Insbesondere die Kosten für die Erschließung durch den ÖPNV müssen dabei Berücksichtigung finden können. Hoheitliches Handeln im Rahmen der Bauleitplanung muss jedoch Vorrang vor kooperativen Verfahren wie der SoBoN haben. (–> Stadtentwicklung)
Unser Ziel ist es, ein echtes Gegengewicht zum privatwirtschaftlich ausgerichteten und renditeorientierten Wohnungsmarkt zu schaffen, damit kommunale Wohnungspolitik Wirkungsmacht entfalten kann. Daher wollen wir den Anteil an Grundstücken und Wohnungen in öffentlicher und gemeinnütziger Hand deutlich ausbauen und zur überwiegenden Quelle von Baurechten machen. Dafür fordern wir die Intensivierung einer aktiven kommunalen Bodenvorratspolitik und den zielgerichteten Erwerb von Grundstücken in Entwicklungsgebieten.
Wir fordern die Ausweitung der Erhaltungsgebiete auf das gesamte Stadtgebiet und die ergänzende Ausweisung von kommunalen Vorkaufsrechtsgebieten insbesondere in Entwicklungsgebieten, wo kein Erhaltungssatzungsgebiet erlassen werden konnte.
Die Möglichkeiten des erweiterten Städtebaurechts ermöglichen durch den Erlass von Sanierungsgebieten oder Stadtentwicklungsmaßnahmen einen im Preis gedeckelten kommunalen Vorkauf. Sie müssen wo immer möglich zur Anwendung kommen. Dabei ist wichtig, dass die aus den Projekten folgenden Aufwertungsimpulse im Umfeld durch den Erlass von Erhaltungssatzungen und den gezielten Erwerb von Liegenschaften abgefangen werden.
Wir fordern die Einrichtung eines kommunalen zweckgebundenen Bodenfonds als Körperschaft des öffentlichen Rechts, zu dessen Gunsten die kommunalen Vorkaufsrechte angewendet werden und der den Ankauf der Grundstücke durch die Einnahmen aus dem Bürger*innenfonds Boden (> Kommunale Finanzpolitik) kofinanziert. Der Bodenfonds verkauft oder überlässt die Bestandsobjekte den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder Mieter*innengenoss*innenschaften zum weiteren Betrieb. Die betreffenden Grundstücke verbleiben im Eigentum des Bodenfonds und werden als Erbbaurechtsgrundstücke an die jeweiligen Nutzer*innen verpachtet.
Wir fordern die Verschärfung der bisherigen Praxis, kommunale Grundstücke nicht zu verkaufen. Grundstücke sollen ausschließlich den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder in Konzeptausschreibungen (KMB+) in Form von Erbbaurechten zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit insbesondere für Wohnungsbaugenoss*innenschaften der Erbbauzins im Rahmen eines Zuzahlungsmodells zu reduzieren und die formale Wirtschaftlichkeit zu verbessern ist. Wichtig ist auch, die Unsicherheiten bzgl. des Auslaufens der Erbbaurechtsverträge abzubauen und rechtzeitige Verhandlungen über das weitere Verfahren vertraglich zu vereinbaren. Ziel ist auch hier der langfristige Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Eigentumsförderung als wohnungspolitische Zielsetzung lehnen wir ab, da diese nur denjenigen zugutekommt, die überhaupt in der Lage sind, Eigentumserwerb zu finanzieren. Damit wird insbesondere auf einem angespannten Wohnungsmarkt wie München die Vermögensverteilung in der Gesellschaft weiter zugunsten privilegierten Gruppen verschoben. Wir setzen uns vielmehr für eine grundlegende Bodenreform ein, da Boden ein Allgemeingut ist, über das es kein privates Eigentum geben sollte. Daher fordern wir auch die Abschaffung des Fördermodells München-Modell Eigentum.
Schutz vor Verdrängung
Steigende Nachfrage am knappen Wohnungsmarkt führt zu steigenden Mieten und dadurch Verdrängungseffekten. Wir fordern, dass Münchner Mieter*innen vor dem profitorientierten Wohnungsmarkt geschützt werden und die Preisspirale am Mietwohnungsmarkt durchbrochen wird.
In den aktuellen Mietspiegel gehen nur Neuvermietungen und Mietverträge der letzten vier Jahre ein. Dies verstärkt die Mieterhöhungsdynamik im Bestand. Das Ziel, einen Richtwert über die tatsächliche Durchschnittsmiete in den Vierteln zu erzeugen, wird damit verfehlt. Wir fordern, dass die Stadt sich beim Bundesgesetzgeber für eine Reform des Mietspiegels einsetzt, in den alle Bestandsmieten sowie Mieten im geförderten Wohnungsbau einfließen.
Schon vor der Novellierung der Gesetzgebung zum Mietspiegel soll die Stadt einen eigenen kommunalen Mietspiegel erheben, in den alle Bestandsmieten einfließen. Diese echte, regionalisierte Gesamtdurchschnittsmiete soll als Grundlage für die Mietberechnung der kommunalen Wohnungsunternehmen dienen. Die Einhaltung der Grenzwerte muss Bedingung in der Konzeptvergabe kommunaler Flächen in Erbpacht werden. Wir fordern außerdem die Stärkung der Mietpreisbremse durch die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen und durch die Anwendung auch auf Neubauobjekte.
Die Landesregierung muss es der Stadt gesetzlich ermöglichen endlich die Mietpreisbremse wieder anwendbar zu machen. Die Münchner Mietpreisbremse schützt die Mieter*innen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (Gewofag & GWG) vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen. Wir begrüßen dieses Instrument und fordern, dies für die Zukunft beizubehalten. Auch private Akteur*innen und insbesondere die sog. gemeinnützige Wohnungswirtschaft sollen im Rahmen von freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Anwendung dieser bestehenden und zu schaffenden Instrumente gewonnen werden.
Das Land Bayern wird aufgefordert, sich der Berliner Initiative anzuschließen und im Sinne der konkurrierenden Gesetzgebung die Ermächtigungsgrundlage für Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, durch den Beschluss kommunaler Satzungen einen Mietpreisdeckel zu erlassen, der die Mietpreise von Bestandswohnungen zu einem festzulegenden Stichtag auf die Dauer von zunächst fünf Jahren einfriert. Eine Verlängerung der Mietpreisdeckelung ist durch den Erlass von Satzungen möglich.
Sicherung bezahlbaren Wohnraums
Den noch bestehenden bezahlbaren Wohnraum gilt es zu erhalten und wirksam vor der kapitalistischen Verwertung zu schützen. Dazu muss die Stadt die vorhandenen Instrumentarien nutzen, um Aufwertungstendenzen zu begrenzen.
Das Instrument der Erhaltungssatzungen ist dabei ein zentrales Mittel der Stadt, das es zu stärken gilt. Dabei sind die Indikatoren für den Erlass von Erhaltungssatzungsgebieten so weiterzuentwickeln, dass kleinräumige und gruppenspezifische Verdrängungstendenzen stärker in den Blick genommen werden. Der Umwandlungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist restriktiv anzuwenden. Das kommunale Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten muss konsequent genutzt werden, um bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern. Die Vorprüfungskriterien sind entsprechend verschiedener Zielgruppen und Bedarfe flexibel zu gestalten. Die verschärfte Abwendungserklärung muss weiterhin voll zum Einsatz kommen, um die Anliegen der Mieter*innen wirkungsvoll zu schützen. Die Anforderungen der Abwendungserklärungen sind weiter zu verschärfen und ihre Gültigkeit auszuweiten. Die Erhaltungssatzungsgebiete sind auszudehnen und ihre Einführung im ganzen Stadtgebiet zu prüfen. Wir begrüßen die Ausweitung der Vorkaufsrechtsausübung auf Baurechtsreserven im Grundsatzbeschluss des Stadtrates aus dem März 2019. Allerdings soll der bestehende Spielraum künftig voll ausgeschöpft werden. So sollen nicht erst Baurechtsreserven ab 600 m² Geschossfläche erfasst werden, sondern bereits ab 300 m². Des weiteren sollen nicht nur 30 % der Baurechtsreserve, sondern der gesamte neue Wohnraum sozialen Bindungen unterliegen. Im Übrigen soll ein Abriss in Erhaltungssatzungsgebieten nicht bereits dann möglich sein, wenn neue Wohnfläche geschaffen wird, sondern es soll künftig auf die Schaffung neuer Wohneinheiten in der Anzahl abgestellt werden. Außerdem sollen die Festsetzungsmöglichkeiten der Erhaltungssatzung durch den Gesetzgeber dahingehend ausgeweitet werden, dass in Erhaltungssatzungsgebieten aufgrund der Schutzbedürftigkeit der örtlichen Bevölkerungsstrukturen in allen Neubauvorhaben die Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung anzuwenden sind. Denn nach der neuen Regelung gelten die 30 % nur im Vorkaufs- und damit Verkaufsfall, nicht aber bei einer Nachverdichtung ohne Eigentumswechsel.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt soll dabei ausschließlich zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder des Bodenfonds erfolgen, durch den mittels Konzeptausschreibung in Erbbaurecht die Liegenschaften gemeinnützigen Träger*innen der Wohnungswirtschaft zur Nutzung überlassen werden. Bei letzterer sollen insbesondere von den Bestandsmieter*innen gegründete Kleinstgenoss*innenschaften zum Zug kommen. Die Stadt unterstützt entsprechende Initiativen in vorgekauften Häusern aktiv durch Beratungsleistungen. Wir fordern die Einführung einer gesetzlichen Möglichkeit, kommunale Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und darüber hinaus auch im Fall von (Zwangs-)Versteigerungen zur Anwendung zu bringen.
Die Regelungsmöglichkeiten der Zweckentfremdungsverordnung sind durch die Landesgesetzgebung weiter zu verstärken. Wir fordern ein Recht der Wiederbelegung zweckentfremdeten, einschließlich leerstehenden Wohnraums durch die Gemeinde. Die Stadt soll die aktive Wohnnutzungsbeobachtung weiter ausbauen und Zweckentfremdung konsequent entgegenwirken.
Bau von bezahlbarem Wohnraum
Langfristig wird der Erhalt des Bestandes an bezahlbarem Wohnraum nur durch die Schaffung und Ausweitung eines öffentlichen oder gemeinnützigen Bestandssegments am Wohnungsmarkt zu erreichen sein. Daher muss die Stadt alle Möglichkeiten ergreifen, um selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder andere gemeinnützige Wohnbauträger*innen bei der Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu fördern.
Um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, müssen insbesondere die Potentiale der Nachverdichtung bestehender Gebiete genutzt werden (->Stadtentwicklung). Das Aufstocken von Häusern in München geht derzeit oft zu Lasten der Bestandsmieter*innen im Haus, wenn die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen auf ihre Mieten umgelegt werden. Wir fordern den Bund auf, die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten auf die Mieter*innen abzuschaffen. Zudem wird hierbei allzu oft teurer Luxuswohnraum geschaffen, was den Wohnungsmarkt nur sehr begrenzt entspannt. Bei Nachverdichtungen durch Aufstockungen von Wohnhäusern müssen die bestehenden Mieter*innen über die Sozialbindung der Bestandswohnungen geschützt werden. Viele Bebauungspläne im Stadtgebiet existieren seit der Nachkriegszeit und wurden entsprechend der damaligen Vorstellungen von Münchens Stadtentwicklung erlassen. Die Stadt soll daher bestehende Bebauungspläne dahingehend evaluieren, ob sie den aktuellen Bedürfnissen einer verdichteten Wohnraumförderung entsprechen.
Mit dem 2016 vom Stadtrat beschlossenen Wohnungsbauprogramm „Wohnen für Alle“reagiert die Stadt auf den rasant steigenden Bedarf an gefördertem Wohnraum für einkommensschwache Gruppen. Wir stellen uns unmissverständlich hinter diese zukunftsweisende einkommensorientierte Förderung. Wir sind davon überzeugt, dass wir den Herausforderungen des Münchner Wohnungsmarktes nur mit innovativen architektonischen und städtebaulichen Konzepten begegnen können. An den überregionalen Erfolg des Pilotprojekts am Dantebad ist anzuknüpfen. Wir fordern die deutliche Ausweitung des Sofortprogramms „Wohnen für Alle“.
Die städtischen Tochtergesellschaften müssen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und auf freiwerdenden Flächen Werkswohnungen für die eigenen Beschäftigten errichten. Die Stadtwerke sind ein positives Beispiel und können einen Modellcharakter einnehmen. Doch auch in München angesiedelte privatwirtschaftliche Firmen müssen in die Pflicht genommen werden. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten müssen die hier ansiedelnden Firmen verpflichtet werden, Werkswohnungen für ihre Beschäftigten nachzuweisen. Entweder kann dies über den Erwerb von Belegrechten für durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften errichtete Wohnungen geschehen oder durch selbstständig errichtete Werkswohnungen nach festgelegten Kriterien der Stadt. Der Verpflichtung zur Schaffung von Mitarbeiter*innenwohnungen kann auch durch die Förderung von Selbstorganisationsinitiativen der Beschäftigten in Form von Mitarbeiter*innengenoss*innenschaften Rechnung getragen werden. Diese Werkswohnungen müssen zu verbilligten Preisen und einkommensabhängig gestaffelt an die Beschäftigten vermietet werden. Die steuerliche Anrechnung von vergünstigten Mieten bei Mitarbeiter*innenwohnungen als geldwerter Vorteil muss abgeschafft werden oder mit einem hinreichenden Freibetrag versehen werden.
Wir fordern die Ausweitung des Programms Auszubildendenwohnen auf weitere Standorte und die Aufnahme in den normalen Kanon des kommunalen Wohnungsbauprogramms. Das im Rahmen eines ersten Pilotprojekts entstandene Auszubildendenwohnheim am Leuchtenbergring verstehen wir als Auftakt. In allen Neubauquartieren sollen Angebote für Auszubildende mitgeplant werden. Die Vergabe der Wohnungen stützt sich dabei auf drei Säulen. Auszubildende der Landeshauptstadt München erhalten direkt die Möglichkeit, sich für Wohnungen zu bewerben. Firmen können Belegrechte für einen bestimmten Zeitraum erwerben, was zur Finanzierung weiterer Auszubildendenwohnprojekte beiträgt. Wichtig ist, dass auch Auszubildende, deren Arbeitgeber*innen keinen Wohnraum für ihre Auszubildenden anbieten, die Möglichkeit erhalten, sich direkt für Wohnraum zu bewerben. Das neu zu schaffende Auszubildendenwerk (>Ausbildung) soll in Anlehnung an die Arbeit der Studierendenwerke die Trägerschaft für diese Säule übernehmen.
Grundsätzlich sind Genoss*innenschaften ein unterstützenswerter Gegenentwurf zum profitorientierten Wohnungsmarkt. Eine bevorzugte Vergabe von geeigneten städtischen Grundstücken im Erbbaurecht ist ein richtiger Weg, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig innovative Wohnkonzepte zu fördern. Dabei ist uns aber bewusst, dass bei Genoss*innenschaftsgründungen derzeit vor allem eher gebildete, wohlhabende Menschen zum Zuge kommen. Auch Bestandsgenoss*innenschaften decken oft eher ein gesellschaftliches Mittelfeld ab, als Menschen in prekären Wohn- und Arbeitsverhältnissen mit dringend benötigtem, selbstverwalteten Wohnraum zu versorgen. Wir wollen Genoss*innenschaften öffnen, sodass unterschiedlichere Menschen von diesem Konzept und genoss*innenschaftliche Wohnprojekte von einer gemischten Bewohner*innenstruktur profitieren. Geringverdiener*innen müssen z. B. über die Wohnungsvermittlung auch in Genoss*innenschaften vermittelt und der Erwerb von Genoss*innenschaftsanteilen vorfinanziert und subventioniert werden. Genoss*innenschaften müssen über die Vergabekriterien verpflichtet werden, mehr Wohnungen im Bereich der einkommensorientierten Wohnraumförderung zu schaffen.
Innovativer & qualitätsvoller Wohnungsbau
Um mit dem Bevölkerungswachstum der Stadt Schritt zu halten, sind innovative Wohnungsbauprojekte und -verfahren notwendig. Die Stadt muss die Entwicklung innovativer Wohn- und Nutzungskonzepte aktiv fördern und ihre Realisierung vorantreiben. Gleichzeitig gilt es, qualitätsvolle Wohnungen für alle Bewohner*innen zu schaffen und auch im Bestand zu erhalten. Der enorme Druck erfordert schnelles Handeln.
Die Genehmigungsverfahren eigener Projekte sollen daher soweit möglich beschleunigt und standardisiert werden. (->Digitalisierung) Gleichzeitig sollen innovative Konzepte erprobt werden, welche die Möglichkeiten des seriellen Bauens und der Vorfertigung von Bauteilen bei gleichzeitig hohen qualitativen Anforderungen nutzbar machen. Im Rahmen der Einführung eines standardisierten kommunalen Baustoffkatalogs können Mengeneffekte bei der Beschaffung von Baustoffen gehoben und Verfügbarkeitsprobleme gezielt angegangen werden. Die Gründung eines kommunalen Bauträgers als Generalunternehmer soll geprüft werden.
Besonderes Augenmerk legen wir auch in der Bewirtschaftung auf den sozial geförderten Wohnungsbestand. Bewohner*innen von geförderten Wohnungen leiden oft genug unter Stigmatisierung und prekären Lebensverhältnissen. Ihr Wohnumfeld muss hierbei Abhilfe schaffen und darf Vorurteile nicht verstärken. Wir fordern daher eine sozialorientierte Gebäudebewirtschaftung in allen Wohnanlagen mit mehr als 30 % gefördertem Wohnraum bzw. je nach Bedarf. Ziel ist es, nicht nur Wohnanlagen zu unterhalten und zu betreuen, sondern auch die Bewohner*innen zu unterstützen, z. B. durch Unterstützungsangebote und Projekte zur Stärkung der Gemeinschaft zwischen Bewohner*innen.
Viele ältere Menschen in München würden gerne in kleineren, ihren Ansprüchen gerecht werdenden Wohnungen leben, können sich jedoch den Umzug angesichts der Preise auf dem Wohnungsmarkt nicht leisten. Zugleich suchen gerade junge Familien nach großen und bezahlbaren Wohnungen. Das Potential zum Wohnungstausch zwischen diesen Gruppen muss durch die Stadt adressiert und gesteuert werden. Dabei ist wichtig, dass die Mietkosten beim Umzug in die kleinere Wohnung nicht die Mietkosten des Altmietvertrages übersteigen. Die Kosten des Umzuges sollen durch die Stadt übernommen werden, um die Tauschbereitschaft zu erhöhen.
Zugleich können Jung und Alt von Modellen des Mehrgenerationenwohnens profitieren. Es bindet ältere Menschen in die städtische Gesellschaft ein und bietet auch für junge Familien Vorteile, etwa im Bereich der Kinderbetreuung. Bei größeren Projekten zur Stadtentwicklung sollen daher auch Mehrgenerationenhäuser geschaffen werden und in bestehende Strukturen nachträglich eingefügt werden. (-> Sozialpolitik)
An das Pilotprojekt der Parkplatzüberbauung in vorgefertigter Holzbauweise des Dantebads ist anzuknüpfen. Wir fordern konkrete Schritte, um Parkplätze und eingeschossige Bauten (z. B. Supermärkte) zu überbauen bzw. aufzustocken. Wir unterstützen die Bestrebungen des Oberbürgermeisters, das Gespräch mit der privaten Wohnungswirtschaft sowie Grundstückseigentümer*innen zu suchen, um zeitnah weitere Leuchtturmprojekte umzusetzen. Auf kommunalen Flächen fordern wir neben der geplanten Überbauung des Parkplatzes am Westbad die Überbauung von Depots und Betriebshöfen wie des Trambahnbetriebshofes am Vogelweideplatz voranzutreiben. Kombinierte Flächennutzungen bei Ausnutzung der Baurechte sollen beim Neubau kommunaler Einrichtungen zum neuen baulichen Standard werden.
Junge Architekturbüros aus München sollen bei der Vergabe von Projekten verstärkt berücksichtigt werden. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen junge Münchner Architekt*innen die Möglichkeit erhalten, in Übereinstimmung mit der politischen Rahmensetzung der Stadt neue architektonische Formensprachen zu realisieren. Diese Projekte sollen unter dem Titel „Junge Münchner Architektur“ beworben werden.
Wir fordern eine Internationale Bauausstellung (IBA) zu realisieren, die sich mit der Zukunft dauerhaft bezahlbaren Wohnungsbaus auseinandersetzt. Schwerpunkte sollen die Schaffung innovativer und gemeinschaftlicher Wohnformen sowie qualitätsvolles und effizientes Bauen sein. Ansätzen zur prozesshaften Betrachtung der Entwicklung von Quartieren und des seriellen Bauens soll dabei ein besonderes Augenmerk gelten. Insbesondere auf die Beteiligung junger Architekt*innen ist zu achten.
Die Stadt baut ihre Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Universitäten aus, um die Studierenden an die Herausforderung einer wachsenden Stadtgesellschaft heranzuführen und zu sensibilisieren und weitet die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Stadt und Universitäten im Rahmen von Studien- und Abschlussarbeiten sowie Forschungsprojekten aus.
Wir fordern
- die Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer durch den Bundesgesetzgeber
- die Schaffung der Festsetzungsmöglichkeit einer Quote an gefördertem Wohnungsbau
- die Intensivierung aktiver kommunaler Bodenvorratspolitik
- die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechtsgebiete
- die konsequente Anwendung des baurechtlichen Instrumentariums des erweiterten Städtebaurechts von Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen
- die Einrichtung eines kommunalen Bodenfonds
- die ausschließliche Vergabe kommunaler Grundstücke an Dritte mit Erbbaurechten
- die Abschaffung des Fördermodells München-Modell Eigentum
- die Einbeziehung aller Bestandsmieten in die Berechnung des Mietspiegels
- die Erstellung eines echten eigenen kommunalen Mietspiegels als Grundlage der Mietberechnung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft
- die gerichtsfeste Wiedereinführung der Mietpreisbremse durch Landesgesetzgebung
- die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen der Mietpreisbremse und die Ausweitung auf Neubauobjekte
- die konsequente Umsetzung der eigenen kommunalen Münchner Mietpreisbremse für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
- die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung eines Mietpreisdeckels durch den Landesgesetzgeber
- den Erlass von Erhaltungssatzungsgebieten im gesamten Stadtgebiet
- die weitere Verschärfung der Regelungen der Abwendungserklärung
- die weitere Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechts zugunsten kommunaler Wohnbaugesellschaften oder des kommunalen Bodenfonds
- die Einführung der Möglichkeit der Wiederbelegung bei Zweckentfremdung von Wohnraum durch den Landesgesetzgeber
- die Abschaffung der Umlagemöglichkeit von Modernisierungskosten auf die Miete
- die Einführung von Sozialbindungen für Bestandswohnungen bei Nachverdichtungsmaßnahmen
- die Ausweitung innovativen Wohnungsbaus im Rahmen des Programms „Wohnen für Alle“
- die Intensivierung des Werkswohnungsbaus der kommunalen Unternehmen
- die Einführung der Verpflichtung, bei Inanspruchnahme von Gewerbeflächen Mitarbeiter*innenwohnungen vorzuhalten
- die Möglichkeit des Erwerbs von Belegrechten bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für Mitarbeiter*innenwohnungen
- die Abschaffung der steuerlichen Anrechnung verbilligter Mieten als geldwerter Vorteil
- die Ausweitung des Programms Auszubildendenwohnen
- die eigenständigen Bewerbungsmöglichkeit für Auszubildende als 3. Säule der Vergabe von Auszubildendenwohnplätzen
- die Beschleunigung und Standardisierung der Genehmigungsverfahren eigener Wohnbauprojekte
- die Erprobung innovativer Konzepte des seriellen Bauens und der Vorfertigung von Bauteilen
- die Einführung eines standardisierten kommunalen Baustoffkatalogs und der koordinierten Baustoffbeschaffung
- die Gründung eines kommunalen Bauträgers
- die Umsetzung eines übergreifenden Konzepts der sozialorientierten Gebäudebewirtschaftung
- die Förderung von Programmen zum Wohnungstausch durch Übernahme der Umzugskosten
- die Realisierung von Projekten des Mehrgenerationenwohnens
- die Ausnutzung kommunaler Flächenpotentiale durch kombinierte Flächennutzungen
- die Berücksichtigung von Überbauungs- oder Mischnutzungskonzepten bei der Überplanung kommunaler Betriebshöfe
- die Realisierung einer Internationalen Bauausstellung mit Schwerpunkt innovativer Wohnungsbau